Eine Frage des Prinzips: Kurzwirksame Analoga und kein Ende?
Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seinen Beschluss zur Verordnungsfähigkeit von kurzwirksamen Analoginsulinen bei Typ-1-Diabetes gefasst und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegt hatte, haben viele Diabetiker wochenlang auf die Entscheidung von Ministerin Ulla Schmidt hingefiebert. Viele haben sich auch an unserer Petition beteiligt. Als dann bekannt wurde, dass man im Ministerium eine Sonderregelung für Kinder und Jugendliche durchsetzen wollte, damit diese auch weiterhin uneingeschränkt mit kurzwirksamen Analoginsulinen behandelt werden können, schien die Entscheidung gefallen. Aus Sicht der Analoga-Befürworter war zumindest ein Teilerfolg errungen, ein Kompromiss gefunden worden. Augenscheinlich hat man da die Rechnung jedoch ohne den Wirt gemacht, das heißt ohne den G-BA. Denn anstatt die entsprechende Änderungsrichtlinie gemäß BMG-Entscheidung anzupassen, will man dort nicht klein beigeben und zur Not den langen Weg durch die Gerichtsinstanzen antreten. Tatsächlich hat der G-BA – zur Fristwahrung, wie es heißt – zwischenzeitlich bereits Klage gegen das Ministerium eingereicht. Warum man diesen Schritt gegangen ist, ob die Mehrkosten gegenüber Humaninsulin diesen Aufwand überhaupt rechtfertigen und wie es nun weitergeht, erläutert Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, im Interview mit Diabetes-Radio.
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